Die Aufgaben des Kirchengemeinderates
Der Kirchengemeinderat trägt Sorge dafür, dass:
- das Evangelium der Schrift und dem Bekenntnis gemäß verkündigt wird;
- diese Botschaft auf vielfältige und einladende Weise erfahrbar werden
kann und im Leben der Kirchengemeinde und ihrer Glieder immer wieder neu
Gestalt gewinnt;
- die Kirchengemeinde
ihren öffentlichen Auftrag in der Gesellschaft und ihren Dienst in
Diakonie, Mission und Ökumene sowie Bildung wahrnimmt;
- der Friede in der Kirchengemeinde gewahrt und die Gemeinschaft der Kirche Jesu Christi gestärkt wird.